
§ 1 Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen für alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Bedingungen und Vorschriften des Kunden erkennen wir nicht an, außer bei schriftlicher ausdrücklicher Bestätigung unsererseits. GEO-NET behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsverbindungen jederzeit mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ergänzen oder abzuändern. Alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen werden zu den am Tag der Auftragserteilung geltenden Allgemeinen Geschäftsverbindungen erbracht.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluß
Alle Angebote sind unverbindlich. Wir behalten uns kleine Abweichungen und technische Änderungen vor. Sollten generell zusätzliche Aufwendungen von Seiten des Auftraggebers nicht verlangt werden bzw. keine Zustimmung erfahren, wird die Bewertung auf die angebotenen Dienstleistungen beschränkt, unter Inkaufnahme etwaiger Einschränkungen der Genauigkeit oder Nutzbarkeit der Ergebnisse. Alle Angebote und sonstige Leistungen verlieren mit jeder Neuausgabe der Angebote ihre Gültigkeit.
Auftragserteilungen haben grundsätzlich schriftlich (auch per Telefax oder Email) zu erfolgen. Bei mündlicher Bestellung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Mißverständnisse zu Lasten des Kunden.
Auf die Auftragserteilung hin, kommen die Verträge mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
§ 3 Preise
Maßgebend sind die von uns in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Unsere Preise gelten exklusive der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Der Betrag für die Mehrwertsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gelten unsere jeweils bei Jahresbeginn gültige Stundensätze.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kaufpreis zu 30% bei Auftragserteilung und zu 70% bei Lieferung fällig. Alle Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug rein netto fällig. Die Zahlung gilt erst beim endgültigen zur Verfügung stehen des Betrages als erfolgt. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens - Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber 7%, zu berechnen.
Der Kunde ist, unbeschadet seines Zurückbehaltungsrechtes bei fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung, nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
§ 5 Lieferzeiten
Angaben zum Liefertermin sind an den Bedingungen des Auf¬trages gebunden, unsererseits unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer einer dieser Ereignisse verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er uns schriftlich eine vierwöchige Frist gesetzt hat. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Sofern es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint, bleibt es uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen. Sollte die Arbeit aus Gründen, die GEO-NET nicht zu verantworten hat, nicht erfolgreich zu Ende geführt werden können, so werden die Arbeiten unter Berechnung der bis dahin angefallenen Kosten niedergelegt.
§ 6 Abnahme, Versand, Gefahrenübergang
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig erstellte Gutachten bzw. die vertragsmäßig erstellte Lieferung abzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Lieferungen und Leistungen in Betrieb zu nehmen, zu prüfen und bei Vertragsgemäßheit deren Abnahme unverzüglich schriftlich zu erklären. Erklärt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach unserer Lieferung bzw. 7 Tage nach Ablauf der Prüffrist die Abnahmebereitschaft, so gilt die Abnahme als erklärt. Die zu erbringenden Leistungen sind die Ergebnisse der Arbeit in Form der endgültigen Daten und Dokumente. Vorläufige Zwischenergebnisse werden bei Bedarf ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. Die Lieferung ist "ab Werk" vereinbart. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch uns auf den Käufer über.
§ 7 Produktnutzung, Eigentumsvorbehalt
Die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere Berechnungen, Berichten oder Ergebnissen zu anderen als den ausdrücklich vereinbarten Zwecken, insbesondere nicht eindeutig projektbezogene Nutzung ist ausgeschlossen.
Die Weitergabe, Veröffentlichung und Vervielfältigung von Berechnungen, Berichten oder Ergebnissen an Dritte, mit Ausnahme zum Zwecke der Prospektierung, an Genehmigungsbehörden sowie an die finanzierenden Banken, ist unter Angabe des Zwecks nur mit schriftlichem Einverständnis des Planungsbüros GEO-NET gestattet. Die Ergebnisse des Gutachtens bleiben bis zur Abnahme und Bezahlung alleiniges Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Gewährleistung, Haftung
Eventuell vorhandene Mängel müssen vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware aus unverzüglich durch den Kunden schriftlich gegenüber dem Verkäufer angezeigt werden. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde die Mängel nicht binnen einer Woche seit Übergabe der Ware gegenüber dem Verkäufer rügt.
Die Haftung für alle durch die Nutzung entstehenden Schäden gleich welcher Art, insbesondere Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn durch fehlerhafte Prognosen, ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für die ermittelten Windverhältnisse und Ertragsberechnungen werden seitens der Gutachter keine Garantien übernommen. Auf die Möglichkeit des Abschlusses von Individualvereinbarungen wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 9 Datenspeicherung
Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Erhaltene persönliche Daten, Informationen und Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers unser Eigentum. Jegliche Nutzung vor vollständiger Erfüllung aller Verbindlichkeiten ist
unzulässig.
§ 11 Gerichtsstand-Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist unser Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Werkvertrag des BGB. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.