
Für Windenergieanlagen mit Förderung nach EEG 2017ff ist die Bestimmung der Standortgüte (SG) nach 5, 10 und 15 Betriebsjahren verpflichtend. Grundlage hierfür ist die Technische Richtlinie 10 (TR10). Von der Inbetriebnahme bis zum TR10-Nachweis – wir begleiten Sie über den gesamten Anlagenlebenszyklus und auch bei Windpark-Transaktionen.
Hintergrund TR10
Seit der Umstellung vom zweistufigen auf das einstufige Referenzertragsverfahren sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Bestimmung der Standortgüte (SG) nach 5, 10 und 15 Jahren nach Inbetriebnahme für alle Windenergieanlagen (WEA) vor, die nach EEG 2017, 2021 oder 2023 gefördert werden. Der Nachweis über die SG muss innerhalb von vier Monaten nach jeweils fünfjähriger Betriebsdauer durch ein akkreditiertes Gutachterbüro ausgestellt und beim verantwortlichen Netzbetreiber eingereicht werden, damit der Vergütungsanspruch verlängert wird.
Das zugrundeliegende Berechnungsverfahren ist in der Technischen Richtlinie 10 (TR10), die von der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e.V. (FGW) herausgegeben wird und inzwischen in der dritten Revision vorliegt, festgelegt.
Das Team Standortgüte und Betriebsdaten bei GEO-NET
Im Team Standortgüte und Betriebsdaten sind Kompetenzen aus verschiedenen MINT-Fachbereichen vereint. Zusammen mit unserer langjährigen Erfahrung – auch in der sehr aktiven Gremienarbeit – können wir Ihnen daher umfassende Betreuung rund um das Thema „Standortgüte nach Inbetriebnahme“ anbieten. Wir waren im Januar 2022 als erstes Gutachterbüro für die Bestimmung der SG nach Inbetriebnahme akkreditiert und haben alle bisherigen, von der FGW durchgeführten Ringversuche im 1. Versuch erfolgreich bestanden. Das firmeninterne Softwarepaket für die TR10-Auswertung wird laufend gepflegt und weiterentwickelt, sodass wir schnell auf neue Anforderungen reagieren können. Als Team haben wir inzwischen über hundert Nachweise erstellt und haben daher Erfahrung mit allen gängigen Anlagen-Herstellern (Enercon, Vestas, Nordex, SGRE, GE, Vensys, Senvion) gesammelt. Auch für Projekte mit sehr knappen Fristen haben wir stets Lösungen gefunden.

Das Verfahren zur Berechnung der SG nach TR10 basiert auf einer standort- und zeitraumspezifischen Betriebsdatenanalyse. Die Eingangsdaten zur Berechnung sind sehr umfangreich und umfassen u.a.:
Detailliertere Informationen zu den Datenvorhaltungspflichten des Betreibers können in der TR10 nachgelesen oder im Rahmen eines Red-Flag-Reports mit uns besprochen werden.
Zunächst werden die 10-Minuten-Daten eingelesen, aufbereitet, geprüft und mit meteorologischen Reanalyse-Daten ergänzt. Im zweiten Schritt werden die Daten auf Grundlage der zugehörigen Leistungskennlinien vorgefiltert. Mittels zertifizierter Zuordnungslisten und der Statusdaten der Anlage werden die 10min-Zeitschritte einer der folgenden EEG-Kategorien zugeteilt:
Um Übertragungs- und Transformationsverluste zu berücksichtigen, werden die an der Anlage produzierten Energiemengen mit den ins Netz eingespeisten Energiemengen abgeglichen.

Aus den Zwischenergebnissen der bisherigen Auswerteschritte werden Betriebskennlinien berechnet, die die Grundlage für die Ermittlung von Soll-Leistungswerten und der anschließenden fiktiven Energiemengen bilden. Zusammen mit den eingespeisten Energiemengen resultiert daraus der Standortertrag, aus dem sich in Verhältnis zum Referenzertrag die neue SG ergibt. Auf Grundlage der neuen SG wird der Korrekturfaktor für die EEG-Vergütung für die nächsten fünf Jahre angepasst. Bei einer Abweichung von mehr als zwei Prozentpunkten zur vorherigen SG werden außerdem Nachzahlungen oder Rückerstattungen fällig. Auf Wunsch beraten wir Sie gerne bzgl. der neuen Korrekturfaktoren und bewerten die finanziellen Auswirkungen.
Wichtig:
Der Nachweis muss innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des jeweiligen Betrachtungszeitraums beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht werden.
Dank unserer Erfahrung aus zahlreichen Projekten und mit allen gängigen Anlagenherstellern haben wir mit unserem schlagkräftigen Team schon Testate innerhalb von wenigen Arbeitstagen erfolgreich ausstellen können.
Ihr Mehrwert:
+ Erfüllung der Betreiberpflichten im Einklang mit dem EEG
+ Fortsetzung der Vergütung ohne Unterbrechung
Abschätzung und Prognose der Standortgüte
Da das Ergebnis des TR10-Nachweises Einfluss auf die Vergütung hat, empfehlen wir, bereits deutlich vor Vollendung von fünf Betriebsjahren eine Abschätzung der Standortgüte durchführen zu lassen, um das Ergebnis frühzeitig in Ihre Geschäftsplanung einzubeziehen.
Wir bieten im Zusammenhang mit dieser Vorabschätzung auch eine Langzeitkorrektur des Windpotentials an. Durch die Betrachtung eines längeren Zeitraums der am Standort vorherrschenden Windverhältnisse kann eine genauere Prognose getroffen werden.
Ihr Mehrwert:
+ Prognose möglicher Vergütungsänderungen
+ Unterstützung bei Finanzierungs- und Gesellschafteranforderungen
+ Frühzeitige wirtschaftliche Planungssicherheit
Beratung zur Datenvorhaltungspflichten
Informationen zu den Datenvorhaltungspflichten des Betreibers können in der TR10 nachgelesen werden. Die Datenanforderungen für eine Auswertung nach TR10 sind umfangreich. Deshalb empfehlen wir bereits wenige Wochen oder Monate nach Inbetriebnahme eine Überprüfung der Datenverfügbarkeit und Datenqualität. So lassen sich Fehlerquellen frühzeitig erkennen und spätere Risiken bei der Rückrechnung sowie finanzieller Mehraufwand vermeiden.
Ihr Mehrwert:
+ Früherkennung kritischer Datenlücken
+ Vermeidung kostspieliger Nacharbeiten
+ Red-Flag-Report mit konkreten Handlungsempfehlungen
Weitere Dienstleistungen rund um die TR10
Als Team Standortgüte und Betriebsdaten bieten wir auch Betriebsdatenanalysen als Unterstützung bei Windparkverkäufen/-ankäufen oder als Ausgangspunkt einer Performance-Optimierung sowie die Räumliche Auswertung von Flächenanteilen für die Kommunale Beteiligung nach EEG 2023 § 6 inkl. der in manchen Verträgen verankerten Ausweisung der fiktiven Energiemengen an.
Wir beraten Sie gerne zu unseren Dienstleistungen rund um die TR10 sowie zur Analyse von Betriebsdaten. Kontaktieren Sie uns und wir stellen Ihnen ein passendes Angebot zusammen!
Kontaktieren Sie uns gerne oder rufen Sie uns gleich an!
Tel: +49 (0)511 3887200
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Teilnahmebescheinigung Ringversuch RV2.0